GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFTEN nach Baufertigstellung BGB 5 Jahre VOB 2 Jahre
Handwerksunternehmen benötigen Gewährleistungsbürgschaften für ihre Gewerke. Meist werden Bankbürgschaften abgeschlossen die sich aber deutlich auf die Liquidität auswirken und oft zu Problemen im weiteren Finanzierungsbedarfs entwickeln.
Die Lösung hierzu ist die Kautionsversicherung. Sie ermöglicht den gleiche Effekt, belastet aber die Liquidität nur zu ca. 1/10. Auch bestehende Bankbürgschaften können bei Abschluss übernommen werden.
Der Gesamtbürgschaftsrahmen begrenzt die Summe aller Einzelbürgschaften. Die maximale Einzelbürgschaft beträgt im Regelfall 10 - 25% des Gesamtbürgschaftsrahmens. Reden wir über eine Einzelbürgschaft, die in ihrer Höhe auch gleichzeitig die Summe der Gesamtbürgschaften darstellt, so sind derartige Fälle nach wie vor über die Bank zu händeln.
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