Seit dem 01.01.2001 hat sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich Berufsunfähigkeit erhebliches verändert.
Die neue Bezeichnung ist die Erwerbsminderungsrente. Diese wird je nach körperlicher Leistungsfähigkeit auf Stunden angerechnet.
Kann man am Tag noch mehr als 6 Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben, so bekommt man keine Rente. Kann man zwischen 3-6 Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben, so bekommt man 50% der Rente wegen Erwerbsminderung. Kann man weniger als 3 Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben, so bekommt man 100% der Rente wegen Erwerbsminderung.
Ein Beispiel verdeutlich dies:
Ein 30 Jähriger Elektriker verunglückt beim Radfahren so schwer, dass er dauerhaft außerstande ist seinen Beruf auszuüben.
Welche finanziellen Einbußen kommen auf ihn zu ?
Was würde bei Ihnen dadurch sich alles ändern ?
Bruttoeinkommen vorher mtl. € 1.942,--
Nettoeinkommen vorher mtl. € 1.254,--
Nach ärztlichen Gutachten kann der Mann noch täglich zwischen 3 u. 6 Stunden arbeiten. Daher steht ihm eine maximale hälftige Erwerbsminderungsrente von mtl. € 630,-- zu.
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Hätten Sie`s gewusst ?
Hausfrauen, Azubis und Studenten haben sogar null Versicherungsschutz aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Steuerlich absetzbar §10 EStG
Unter der Rubrig Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich abzugsfähig. Ob das noch geht, erklärt Ihnen Ihr Steuerberater.
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BU Renten Beispiele
Schreiner, Schlosser, Krankenpfleger | |
Mann Eintrittsalter 30 Jahre Rentenbedarf - mtl. € 1000,- bis Alter 60 | für € 42,65 im Monat |
Immobilienkaufmann - makler, freier Journalist | |
Mann Eintrittsalter 30 Jahre Rentenbedarf - mtl. € 1000,- bis Alter 60 | für € 38,30 im Monat |
MTA (medizinisch, technische Assistentin ) | |
Frau Eintrittsalter 20 Jahre Rentenbedarf - mtl. € 1000,- bis Alter 60 | für € 25,16 im Monat |
Frau Eintrittsalter 30 Jahre Rentenbedarf - mtl. € 1000,- bis Alter 60 | für € 34,23 im Monat |
Frau Eintrittsalter 40 Jahre Rentenbedarf - mtl. € 1000,- bis Alter 60 | für € 46,54 im Monat |