Sie sind Familienvater und Hausbesitzer ist noch die Bank ?
Dann haben Sie sich sicherlich schon einmal Gedanken über eine preiswerte Absicherung für Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tode gemacht.
Welche Summe ist zu wählen ?
Im Regelfall erstellt man sich eine Liste der Verbindlichkeiten und den offenen Gesamtbeträgen ( Restschuld ). Dann berücksichtigt man ca. zwei Jahresnettogehälter und zieht davon ein eventuell vorhandenes Guthaben wieder ab.
Beispiel:
Hausbau in 1990 für € 230.000,-- ( Restschuld in 2002 € 178.000,--)
Zwei Jahresnettogehälter à € 18.500,--
Sparguthaben durch Erbschaft von der Oma € 20.000,--
Absicherungsbedarf ( 178.000 + 37.000 - 20.000 = € 195.000 )
Und vergessen Sie nicht den umgedrehten Fall !
Steuerlich absetzbar §10 EStG
Unter der Rubrig Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich abzugsfähig. Ob das noch geht, erklärt Ihnen Ihr Steuerberater.
Interessiert ?
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