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Rentenversicherungen dienen vorwiegend zur Verbesserung der Altersversorgung. Der Versicherungsgedanke bleibt in der Regel außen vor.
Wie bei der Kapitallebensversicherung wird zu mehr als 70% in festverzinsliche Wertpapiere und in Immobilien investiert. Der Aktienanteil darf maximal 35%betragen.
Durch den fehlenden Todesfallschutz ( ohne Kosten für einen Risikoanteil ) bewegen sich die langfristigen Durchschnittsrenditen etwas höher als bei Lebensversicherungen. Der nach Abzug des Kostenanteils des Todesfallschutzes noch zu investierenden Sparbetrages erfolgt zu mehr als 70% in festverzinsliche Wertpapiere und in Immobilien. Der Aktienanteil darf maximal 35%betragen. Zur Zeit ist die Aktienquote bei ca. 5-10%, daher sind höhere Renditen eher unwarscheinlich.
Die langfristigen Durchschnittsrenditen kalkulieren die Lebensversicherer mit ca. 4,5% - 5,5%, bei einer Laufzeit von 25-30 Jahren. Der Garantiezins in 2002 ist gegenüber 2000 von 4,0% auf 3,25% auf 2,75%, 1,75% und heute 1,25% gesunken, da die Verzinsung der zu erwerbenden Wertpapiere stark gesunken ist und auch nicht über den Immobilienmarkt ausgeglichen werden kann.
Kombinationsmöglichkeiten
Auch diese Verträge lassen sich mit zusätzlichen Versicherungsschutz, wie eine Berufsunfähigkeitsrente kombinieren. Ein Vorteil hierbei ist die Garantie seitens der Versicherung den Sparvertrag im Fall einer Berufsunfähigkeit für den Versicherten bis zum Vertragsablauf weiter zu führen. Dies kommt einer Sparzielgarantie gleich.
Steuerfreie Auszahlung nach § 20 EStG seit 31.12.2004 nur für Altverträge anwendbar!
Auszahlungen aus Lebens oder Rentenversicherungen sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
Der Vertrag muss 12 Jahre Laufzeit haben und eine Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren haben.
Die Regelung ab dem 01.01.2005 sieht eine Versteuerung im Rentenalter vor. Hierbei sind die zu zahlenden Steuern als Rentner aufgrund diverser Freibeträge recht gering. Das Alter bei Rentenbezug beeinflusst die Steuerlast.
Steuerlich als Sonderausgabenabzug absetzbar
Unter der Rubrig übrige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich abzugsfähig. Ob das noch geht, erklärt Ihnen Ihr Steuerberater.
Fragen Sie an, der Staat sorgt nicht ausreichend für Ihr Alter !
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