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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

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Eine Private Krankenversicherung (PKV) ist ein Vertrag mit einer Versicherung. In diesem Vertrag werden die zuvor gewählten tariflichen Leistungen geregelt. Hierfür zahlen Sie Ihren Krankenversicherungsbeitrag. Der Beitrag bemisst sich aus Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Geschlecht und der Tarifleistung. Vertraglich zugesicherte Versicherungsleistungen können nicht gestrichen werden. Die Beitragsentwicklung hängt im Grunde von dem Verhältnis der Kostenentwicklung für Leistungen und der Beitragseinnahme ab. Weiter von der jährlichen Neugeschäftsquote und der Abwanderungsquote. Natürlich bestehen noch Kostenquoten für Abschluss und Verwaltungskosten. Krankenversicherungsbeiträge werden jährlich überprüft und müssen, sofern es der Treuhänder anordnet, an die Gegebenheiten angepasst werden. Das kann zu Beitragssteigerungen als auch Beitragssenkungen führen, den sogenannten BAP´s.

Wir vergleichen über 1800 Tarife von ca. 30 Gesellschaften.

Mit einer Spezialsoftware filtern wir anhand Ihrer Angaben die für Sie passenden Tarife raus. Kostenlos wohlgemerkt. Sie möchten ein neutrales Angebot, dann klicken Sie hier und beantworten einige Grunddaten. Wir werden uns bei Ihnen innerhalb 24 Stunden melden und Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen besprechen : PKV Anfrageformular

Antragstellung, Gesundheitsfragen, Risikozuschläge

Bei Antragstellung in der PKV müssen Sie wahrheitsgemäß die Gesundheitsfragen beantworten und dürfen nichts verschweigen. Je nach Gesellschaft schwankt die Anzahl der Fragen zwischen 7 und 23. Die Fragen decken ambulante Behandlungen mit einem Zeitraum zwischen 3-5 Jahren ab, stationäre Behandlungen (Krankenhaus liegend) 5-10Jahre ab. Ausgeheilte und nicht mehr behandlungs-bedürftige Erkrankungen, welche außerhalb des gefragten Zeitraumes liegen, brauchen nicht mehr angegeben zu werden. Liegen die Termine innerhalb dieser Fristen, so müssen Sie diese angeben. Je nach Erkrankung werden hierfür Risikozuschläge (RZ) auf den eigentlichen Beitrag erhoben. Diese Risikozuschläge sind entweder dauerhaft oder zeitlich begrenzt.

Risikozuschlag

Beispiel: Bruch des Fussgelenkes, eine Plastik wurde eingesetzt und ist verheilt. Eine weitere Behandlung nicht erforderlich. Behandlungszeitraum 6 Monate. Behandlungs- und Beschwerdefrei vor Antragstellungstermin 2 Jahre...
Ein zeitlich begrenzter RZ wird erhoben, weil sich nicht eindeutig sagen lässt, dass es auch so bleibt. Hier besteht eine gute Aussischt den RZ erlassen zu bekommen, wenn weitere 2 Jahre verstrichen sind und in der Zeit keine Folgebeschwerden aufgetreten sind, bzw. der Versicherer nicht leisten brauchte. Es gibt aber auch Versicherer die hierfür keinen Risikozuschlag erheben. Schnell entstehen erheblich Abweichungen zwischen den Anbietern. Als Spezialist erfragen wir diese Zusammenhänge auf kleinem Dienstweg und können Ihnen ziemlich schnell den Gesamtpreis nennen. Solche Informationen dauern über normale Versicherungsvermittler in der Regel 1-2 Wochen und enden oft in Frustration.

Leistungsausschluss

In manchen Fällen wird bei Antragstellung auch mit Leistungsausschlüssen (LA) gearbeitet. Ein Leistungsausschluss kann unproblematisch sein, wenn das Risiko an einer Erkrankung recht gering ist, finanziell niedrig, bzw. wir von einem zeitlich begrenzten Ausschluss reden. Ein solcher Fall könnte sein: Eine einmalige Entfernung eines oberflächlichen "Besenreißer" unschönen Veräderung. Solche Kosten liegen bei etwa 2-300 Euro je Behandlung. Reden wir aber von einem LA auf die Wirbelsäule oder ganze Gliedmaßen, Organe, so ist davon abzuraten.

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Unisex Bisex AGG

Unisex/Bisex:
Bis Einführung der Unisextarife am 21.12.2012 gab es die Bisexwelt. Der Unterschied war bis dahin die unterschiedliche Kosten und Beitragskalkulation zwischen Männern und Frauen. Frauen gehen nachweislich öfter zu Ärzten und nur sie bekommen Kinder und werden statistisch älter als Männer. Dies bedeutete in der Vergangenheit einen geringeren Beitrag bei Männern und einen etwa +20% höheren Beitrag bei Frauen. Mit Einführung Unisex wurde den Gleichbehandlungsgrundsätzen des schon vorausgegangenen AGG nachgebessert. Damit wurden alle Tarife nach Bisex im Vertrieb eingestellt. Gleichzeitig entstanden neue Tarife mit neuen verbesserten Leistungen. Billigtarif die oft weniger Schutz als in der Gesetzlichen Krankenkasse boten, wurden völlig gestrichen. Die Hoffnung der Frauen aus der Bisexwelt zukünftig günstiger versichert sein zu können trat aber nicht ein. Heute weiß man, dass die Absicht der Versicherer darin lag, Frauen den Zugang aus der Bisesxtarifwelt in eine Unisextarifwelt als unattraktiv zu gestalten. Frauentarife sind also im Unisexbereich nicht günstiger als in der Bisexwelt. Ab dem 1.1.2013 kann man auch nur noch Unisex abschließen. Männer zahlen seitdem erneut mehr. Unisextarife sind daher deutlich zu hoch kalkuliert, was aber eine Bestandssicherheit bedeutet. Beitragsanpassungen nach oben sind daher für Jahre kaum zu erwarten.

AGG:
Am 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründend der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen ldentität zu verhindern oder zu beseitigen. Ab 1.1.2008 wurden die Tarife aktualisert und es erfolgte als Auswirkung eine Beitragsanpassung bei Männern um +10%.

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