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Ordentliche Kündigung
Die vertragliche Kündigungsfrist bei KFZ wie:
Auto, Lkw, Lieferwagen, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger beträgt 1 Monat zum Kalenderjahresende 31.12. Die Kündigung muss schriftlich bis 30.11. beim Versicherer vorliegen.
Die vertragliche Kündigungsfrist bei Sachverträgen wie:
Hausrat, Haftpflicht, Gebäude, Rechtsschutz, Geschäftsversicherung, Technische Versicherung, Elektronik, Unfall beträgt 3 Monate. Je nach Anbieter zum Kalenderjahresende 31.12. oder zur Jahreshauptfälligkeit des Vertrages (1.4. bis 1.4.). Hierzu muss man in den Versicherungsschein schauen.
Die vertragliche Kündigungsfrist bei privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Je nach Anbieter beträgt 3 Monate zum Kalenderjahresende 31.12. oder zur Jahreshauptfälligkeit des Vertrages (1.4. bis 1.4.). Hierzu muss man in den Versicherungsschein schauen. Meist bestehen 2 Jahre Mindestlaufzeit. Oft ist bei Beginn 1.12. bereits das erste Versicherungsjahr am 31.12. beendet und man befindet sich schon im zweiten Jahr. Nutzen Sie das Anfrageformular, tragen Sie den bestehenden Versicherer und Tarif ein, eine Antwort senden wir Ihnen zu.
Die vertragliche Kündigungsfrist bei:
Kapitallebensversicherung, Rentenversicherungen, Fondspolice beträgt in der Regel beträgt 3 Monate zum Jahresende 31.12.
Berufsunfähigkeit, Risikoleben beträgt in der Regel beträgt 1 Monat zum Folgemonat. Abweichungen zum Jahresende sind möglich. Genaues lässt sich aus dem Vertragswerk erlesen.
Vorsicht ist geboten bei betrieblichen Lebensversicherungen und Basisrenten, Riesterverträgen. Hier bestehen Haltefristen, Leistungszahlungen werden in der Regel erst im Rentenalter 60 gezahlt, sonst drohen evtl. Steuerrückzahlungen oder Fördermittelrückzahlungen.