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Aktualisierungen
Die wichtigsten Änderungen im Pflegestärkungsgesetz sind wohl die neuen Richtlinien zur Einstufung. Zuvor waren dies die Pflegestufen 0-3 und ab 2017 ist es der Pflegegrad 1-5. Wie die Änderung in der Praxis auf bestehende Pflegestufen angewandt wird, lässt sich in der nachstehenden Broschüre (Klick auf Link) des Bundesministeriums nachlesen. Gleichzeitig geht die Finanzierung dieser Verbesserung durch Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung einher, er steigt um 0,2 % ab 1.1.2016.
Pflegestärkungsgesetz 2 ( Neu ab 2016) [3.067 KB]
(Wirksam ab 1.1.2017)
Hier können Sie sich unverbindlich über Pflegekosten in Ihrer Wohngegend informieren:
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/ Pflegeheime in der Umgebung und vorläufige Kosten sowie freie Plätze Check
http://www.aok-pflegedienstnavigator.de Pflegedienste in der Umgebung und vorläufige Kosten
Hier können Sie im Fachwissen von Wikipedia alles zur Pflegeversicherung nachlesen:
Wikipedia Pflegeversicherung
Wer eine gute Pflegezusatzversicherung hat, schützt seine Liebsten vor den finanziellen Pflichten einer Pflege!
Rufen Sie an und fordern Ihr persönliches Angebot ab
Per Email: Pflegeformular
Per Telefon: 05601-929195
Broschüre vom Bundesministerium für Gesundheit [4.960 KB]
(Pflegeabsicherung Neuordnung)
Zum Angebotsrechner : Hier können Sie die Eigenkosten für die jeweiligen Pflegestufen nach Bundesländern errechnen
Errechnen Sie Ihren Beitrag bei den aktuell besten Tarifen von 10 Versicherungen
SGB11: Aktuelle Pflegestufen des SGB11 Pflegeversicherung
Die Gesetzliche oder Private Pflegepflichtversicherung leistet im Rahmen einer Grundversorgung und ist in Pflegestufen, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, von Stufe 0 bis in 3 eingeteilt. Die tatsächlichen Kosten einer Pflegeleistung durch Verwandte oder begleitend durch Pflegedienste übersteigen in jeden Fall die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in den meisten Fällen um 100% und mehr. Diese Kosten müssen privat aufgewendet werden, was dazu führt, dass Sparguthaben aufgelöst und für zukünftige Pflegekosten bereit gelegt werden müssen. Auch der Wert von Immobilienbesitz wird berücksichtigt und ggfl. Zwangsverwertet. Zu vererben gibt es dann meist nichts mehr, im Gegenteil ist das Vermögen aufgebraucht, sind Kinder verpflichtet für die elternlichen Kosten einer Pflege aufzukommen. Dieser Umstand führt in vielen Fällen dazu, dass auch Kinder finanzielle Schwierigkeiten geraten können, kann aber auch umgekehrt eintreten...
Achten Sie auf eine finanzielle Absicherung in Ihrer Familie. Pflegekosten sind teure Kosten und eine Zusatzabsicherung äußerst ratsam. Bedenken Sie, wir steuern auf eine Generation zu die mehr ältere Menschen haben wird wie je zuvor und der Staat sorgt hier nicht vor. Es ist Ihr Vermögen bzw. das Ihrer Kinder was im Pflegefall verwendet wird oder Sie haben vorgesorgt. Auch junge Menschen können ein Pflegefall sein. Hobbys wie Motorrad fahren, Mountainbike, Rennrad, Ski, Snowboard und viele andere Sportarten können zu schwerwiegenden Unfällen führen in deren Folge Pflege schnell ein Thema sein kann. Je früher man sich eine Absicherung zulegt desto preiswerter ist sie.
Pflegezusatzversicherungen dienen der erweiterten Absicherung finanzieller Folgen. Die Private oder gesetzliche Pflegepflichtversicherung (seit 1995) dient einer Grundabsicherung. Statistisch sind die Menschen in den letzten 7 Lebensjahren mehr oder minder Pflegebedürftig. Diese beginnt meißt mit geringeren Aufwand und häuslicher Versorgung, steigert sich aber im Verlauf bis hin zur stationären Pflege. Ab Pflegestufe 2 ist es kaum machbar diesen Aufwand für seine Eltern selbst zu erbringen. Der körperliche und zeitliche Aufwand wird beherrschend und zerrt an den Kräften. Geldsorgen gehen fast immer einher. Hierfür kann man sich Versicherungsschutz kaufen. Als praktisch herausgestellt haben sich Pflegetagegelder, die bereits ab Stufe 0 oder Demenz leisten. Absicherungen die erst ab Stufe 3 zahlen sind unrealistisch und lebensfremd. Nur sehr wenige Stufe 3 Personen gibt es.
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