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Schadenersatz des Bauherren bei falscher Baukostenschätzung des Architekten |
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1996, Az: VII ZR 23/95 Ein Bauherr ließ sich von seinen Architekten die Kosten des Hausbaus berechnen. Mit dem Ergebnis, 330.000,00 DM, lagen sie allerdings weit daneben: Tatsächlich kostete der Bau 580.365 DM. Wie sich herausstellte, bestand der Fehler der Architekten hauptsächlich darin, einen völlig unrealistischen Kubikmeterpreis zugrunde zu legen. Außerdem hatten sie die Mehrwertsteuer vergessen. Der Bauherr verklagte sie auf Schadenersatz, weil er höhere Kredite als geplant habe aufnehmen müssen. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab (VII ZR 23/95). Die Fehler der Architekten seien zwar so schwerwiegend, daß sich die Differenz zwischen Schätzung und tatsächlichen Kosten nicht mehr innerhalb normaler Toleranzen bewege. Trotzdem hätten die Fehler nicht zu einem Schaden für den Bauherrn geführt: Das (1988 fertiggestellte) Haus sei im August 1991 von einem Sachverständigen bereits mit 700 000 DM bewertet worden. D.h. der derzeitige Wert des Hauses wiege die Baukosten auf, die über die fehlerhafte Kostenschätzung hinausgingen, und darüber hinaus auch die höheren Zinsen. Die Architekten hätten zwar Fehler gemacht, dem Bauherrn aber dennoch das gewünschte Haus zu einem guten Preis gebaut. |
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