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ist auf die Beratung und Betreuung im Thema Berufshaftpflicht Versicherung von Architektur- und Ingenieurbüros spezialisiert und verfügt über eingehende Problemkenntnisse zur Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht ist für den Architekt wichtig und wird innerhalb der Bundesländer bzw. Kammern verschieden abverlangt. Die Schadenerfahrung im Thema Berufshaftpflicht für den Architekt von mehr als 12 Jahren fließt in die tägliche Beratung ein und sorgt für eine optimale Absicherung. Wir verfügen über gute Verbindungen zu den Versicherungen.
Schildern Sie uns Ihre Probleme, wir beraten Sie gern zur Berufshaftpflicht. Wir arbeiten zusammen mit : AIA, HDI-Gerling, VHV, Gothaer, R+V, Sparkassenversicherung, Markel International und erstellen Ihnen persönliche Berufshaftpflicht Angebote. Verwenden Sie zur Angebotsanfrage das unten genannte Formular
Link zu typischen Schadenfällen zur Berufshaftpflicht Architekt und Ingenieur
Link zu Bedingungssammlung Haftpflicht Bedingungen Architekten und Ingenieure
Abbildung: Wenn´s nicht zu lachen wäre, wäre es zum heulen... -
Die Berufshaftpflicht schützt den Architekt und Ingenieur vor den finanziellen Folgen fehlerhafter Planungen, Bauleitung, Verfahrensfehler in Ausschreibungen, mangelhafter Beratung, bei Personenschäden uvm. Wir arbeiten mit den führenden Berufshaftpflichtversicherern zusammen und wählen je nach Bürostruktur und Fachrichtung den preiswertesten Versicherer für Sie aus.
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Bedingungen AHB und BBR
Besonders wichtig in der Berufshaftpflicht eines Architekten, sind aktuelle moderne Bedingungen. Bei den Analysen zeigt es sich des öfteren, dass der Architekt selbst nicht darauf achten. Leider informieren Versicherer von sich aus selten den Architekt über vertragliche Neuerungen. Auch sonst gibt es noch deutliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit der Versicherer.
Die Berufsumschreibung in der Police ist maßgeblich für die genaue Tätigkeit des Architekt/Ingenieur und begrenzt im Schadenfall die Leistungsbereitschaft des Versicherers. Achten Sie also jährlich darauf, ob Sie Leistungen erbringen, die nicht in der Police genannt sind. Das können ARGE (Arbeitsgemeinschaften) sein oder Leistungen als Generalplaner, Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, als Bausachverständiger. Gegebenenfalls melden Sie die neue Tätigkeit dem Versicherer der Berufshaftpflicht und gehen so auf Nummer sicher.
Im Schadenfall wird geprüft, wann der Planungs- oder Bauleitungsfehler ursprünglich passiert ist. Wie Sie als Planer wissen, liegen die Tätigkeiten oft Jahre zurück und Fehler lassen sich nur schwer nachvollziehen. In jedem dritten Fall ist es fraglich, ob die damaligen vertraglichen Versicherungssummen der Architektenhaftpflicht wegen den gestiegene Baukosten und Lohnkosten bei Schadenersatz ausreichend sind.
Zur Ermittlung der Prämienberechnung Ihrer Architekten Haftpflichtversicherung benötigt man genaue Angaben zur Fachrichtung der Ingenieurleistung, der jährlichen Honorareinnahme, den Versicherungssummen und der Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Erfragen Sie Ihre Prämie !
Bitte geben Sie bei dem Berufshaftpflicht - Anfrageformular möglichst genau Ihre Tätigkeit an und wie sich Ihr Honorar prozentual aufteilt. ( Bsp. 20% Architektur, 80% Statik )
Datenschutz (Bitte sehen Sie sich vor versenden des Anfrageformulars die von Ihnen einzugehende Datenschutzerklärung an, denn diese ist am Ende zu beantworten. Nur bei bejahter Erklärung können wir für Sie tätig werden)
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