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Bei Fondspolicen erfolgt die Anlage in Investmentfonds. Dies können Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds sein.
Aktienfonds
Reine Aktienfonds investieren in die Aktien von Banken, Versicherungen, Automobil, Telekommunikation, Chemie, Pharma, Zukunftstechnologie usw. und bieten die wohl größte Vielfalt einer Investmentanlage. Durch die Streuung der Aktienkäufe verteilt sich auch das Risiko Verluste zu erleiden und bietet über einen längeren Zeitraum ( 20 Jahre ) gute Chancen mehr mit seinem eingesetzten Kapital zu erreichen, als mit einer herkömmlichen Lebens oder Rentenversicherung.
Rentenfonds
Rentenfonds investieren in Inhaberschuldverschreibungen, Staats-u. Bundesanleihen und sonstige risikoarme Wertpapiere. Renditen bewegen sich langfristig im Bereich von 3% - 7 %.
Mit Währungsschwankungen können kurzfristig auch höhere Renditen erwirtschaftet werden.
Immobilienfonds
Immobilienfonds beinhalten Objekte in guter Lage mit einem langfristig ansteigenden Mietpotenzial. Hierdurch werden deren Renditen erzielt. Immobilenfonds sind sehr kursstabil ( 3 - 6%) und daher gut für Anleger mit geringer Risikobereitschaft geeignet.
Risiko
Eine Fondspolice hat keine Garantieverzinsung wie etwa die Lebens- oder Rentenversicherung.
Sicherlich ist die Entwicklung der letzen zwei Jahre an den Aktienmärkten nicht gerade sehr vertrauenserweckend, aber langfristige Studien und Vergangenheitswerte belegen, das eine regelmäßige aktienorientierte Anlage ( monatliches Sparen ) immer besser abschneiden, als eine herkömmliche Sparform.
Flexibilität
Bei Vertragsabschluss können Sie eine Aufteilung in verschiedene Fonds vornehmen und sorgen für eine zusätzliche Risikostreuung. Auch während der Vertragslaufzeit können Sie jederzeit die Anlagerichtung nach Ihren Wünschen ändern. So bleiben Sie flexibel. Wer etwas den Markt beobachtet, kann gezielt seine Fondsauswahl treffen. Wer das nicht kann oder will, der vertraut sich lieber einer vorgegebenen Depotwahl an.
Die steuerfreie Auszahlung ist nur für Altverträge zutreffend (vor 31.12.2004)
Auszahlungen aus Lebens oder Rentenversicherungen sind unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
Der Vertrag muss 12 Jahre Laufzeit haben und eine Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren haben.
Die Regelung ab dem 01.01.2005 sieht eine Versteuerung im Rentenalter vor. Das Alter bei Rentenbezug beeinflusst die Steuerlast. Hierfür gibt es Tabellen die den zutreffenden Steueranteil beschreiben.
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