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Ihnen schuldet man einen Geldbetrag von mindestens 50.000 Euro und Sie sind gezwungen den Betrag einzuklagen. Überlegen aber, weil Ihnen das Geld zur Klage/Anwaltskosten/Gerichtskostenvorschuss etc. fehlt !
Die Lösung hierfür könnte eine Prozesskostenfinanzierung sein. Wie funktioniert das ?
Ihr Rechtsanwalt ist der Ansicht, dass Ihr Fall eine gute Aussicht auf Erfolg hat. Ihnen aber fehlt das Geld zum weiteren Vorgehen. Ein Prozessfinanzierer gibt Ihnen nach Akteneinsicht eine Zusage oder Ablehnung der Kostenübernahme. Gewinnen Sie, erhält der Finanzierer ca. 20-30% des Ertrages. Verlieren Sie, so übernimmt der Finanzierer die Kosten zur Gänze.
Hinweis: Die Prüfung wird nicht durch die Firma Ludolph geführt. Senden Sie uns bitte nicht Ihre Unterlagen zu, wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie mit dem Prozessfinanzier zusammenbringen !
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